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   LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99   

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LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99 (https://dejure.org/1999,41918)
LSG Bremen, Entscheidung vom 25.11.1999 - L 2 RA 15/99 (https://dejure.org/1999,41918)
LSG Bremen, Entscheidung vom 25. November 1999 - L 2 RA 15/99 (https://dejure.org/1999,41918)
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  • BSG, 30.10.1974 - 5 RJ 77/73

    Waise - Anspruch auf verlängerte Waisenrente - Ausbildung zum Krankenpfleger -

    Auszug aus LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99
    Anders als bei der theoretischen Ausbildung verlangt die praktische Ausbildung gerade, daß sich der Betreffende die praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten gerade durch die Verrichtung normal anfallender Arbeit aneignet (BSG vom 30.10.1974 SozR 2200 § 1267 RVO Nr. 5; vom 13.3.1975 a.a.O. Nr. 11).

    Die Entgelthöhe kann nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 30.10.1974, 13.3.1975 und 14.3.1975, SozR 2200 § 1267 Nr. 5, 12, 13) ein Indiz in dem Sinne darstellen, daß bei einem vollen Entgelt nicht eine Ausbildung, sondern der Erwerb von Einkünften im Vordergrund steht.

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 12/87

    Rechtspraktikant - Einstufige Juristenausbildung - Bielefelder Modell -

    Auszug aus LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99
    In diesem Sinne war die das Hochschulstudium formal zwar unterbrechende, als Teil der Gesamtausbildung zur Lehrerin jedoch ergänzende und nach der einschlägigen Prüfungsordnung vorgesehene Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin Teil der Berufsausbildung, auch wenn es sich bei der Tätigkeit nicht um ein Praktikum als Teil eines Studiums im Sinne einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI gehandelt hat (siehe BSG vom 6.10.1988 SozR 2200 § 1232 Nr. 26; vom 21.2.1990 SozR 3-2940 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92

    Waisenrente - Wehrdienst - Zwangspause in der Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99
    Daß auch der unvermeidliche Zwischenraum zwischen dem Ende der Tätigkeit in Irland und der Wiederaufnahme des Studiums an der Universität B ab 1. Oktober 1998, der einen Zeitraum von vier Monaten nicht überschreitet, der Berufsausbildung hinzugerechnet werden und damit Grundlage für einen Waisenrentenanspruch sein könnte (siehe BSG vom 30.3.1994 SozR 3-2200 § 1267 Nr. 3), kann im vorliegenden Fall unbeachtet bleiben.
  • BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 295/74

    Kinderzuschuß zur Erwerbsunfähigkeitsrente bei Auslandsaufenthalt des

    Auszug aus LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99
    Damit sind die Ausbildungsvorschriften im Falle der Klägerin andere als die in den Rechtsstreiten, in denen sich das BSG mit der Tätigkeit von Fremdsprachenassistenten beschäftigt hat (BSG vom 18.9.1975 - 4 RJ 295/74 - vom 25.3.1982 - 10 RKg 11/81 -, Breithaupt 1983, 75, 77).
  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 11/81
    Auszug aus LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99
    Damit sind die Ausbildungsvorschriften im Falle der Klägerin andere als die in den Rechtsstreiten, in denen sich das BSG mit der Tätigkeit von Fremdsprachenassistenten beschäftigt hat (BSG vom 18.9.1975 - 4 RJ 295/74 - vom 25.3.1982 - 10 RKg 11/81 -, Breithaupt 1983, 75, 77).
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